Sicherheit und Compliance
Audit und Nachvollziehbarkeit
5.1 Was protokolliert wird
Ereignisse werden in eine eigene Audit-Tabelle geschrieben. Jeder Eintrag enthält:
- Zeitstempel
- Nutzerkennung
- Aktion (etwa Dokument-Upload, Abfrage, Modellwechsel)
- betroffener Objekttyp und dessen Kennung
- Mandatsbezug
- strukturierte Detailangaben
- Trace-Kennung zur Verknüpfung mit den Betriebsprotokollen
Erfasst sind heute insbesondere Dokumenten-Uploads und deren Verarbeitungsstatus, Abfrageereignisse, der Wechsel des aktiven Chat- oder Embedding-Modells sowie Lebenszyklusereignisse der Infrastruktur.
5.2 Anfügend, nicht änderbar
Ein Datenbank-Trigger bricht jeden UPDATE- und DELETE-Versuch auf der Audit-Tabelle mit einem Fehler ab. Die Anwendung kann die Historie also auch dann nicht verändern, wenn sie es versuchte.
5.3 Die Grenzen, ausdrücklich
- Der Trigger ist keine Manipulationssicherheit. Er schützt gegen die Anwendung und gegen versehentliches SQL. Er schützt nicht gegen einen Datenbank-Superuser oder den Eigentümer des Schemas. Ein Entzug der Schreibrechte samt gesondertem Archivierungskonto ist vorgesehen und noch nicht umgesetzt.
- Audit-Schreibvorgänge sind bewusst nicht blockierend. Scheitert das Schreiben, wird die Anfrage trotzdem beantwortet und der Fehler protokolliert; das System zählt aufeinanderfolgende und gesamte Fehlversuche und stellt diesen Zähler zur Überwachung bereit. Der Vorteil ist, dass ein Datenbankproblem den Kanzleibetrieb nicht anhält. Der Preis ist, dass der Audit-Pfad theoretisch Lücken haben kann. Diesen Zähler sollte Ihre Überwachung auswerten.
- Nicht jede Aktion erzeugt heute einen Eintrag. Der Umfang wächst; wir behaupten keine lückenlose Protokollierung.
Kasimir ersetzt keine anwaltliche Prüfung.
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Wir gehen die Verarbeitungsorte durch und zeigen die Recherche an einem Fall aus Ihrem Rechtsgebiet.