
Kanzlei-KI auf eigener Hardware
Die Akte verlässt das Haus nicht.
Kasimir läuft im Kanzleinetz – auf eigener Hardware.
Wir lesen nur öffentliche Seiten – keine Bereiche mit Anmeldung.
Was hinter der Analyse steht.
Das Feld oben liest ausschließlich öffentlich abrufbare Seiten. Es ordnet Größe und Praxisgebiete ein und berechnet aus verstellbaren Annahmen einen möglichen Kanzleizuschnitt. Die folgenden Gesetzeskorpora sind bereits indexiert.
Sehen Sie, wo gerechnet wird.
Die Administration weist das lokale Modell, seinen Standort und den ausgehenden Verkehr aus. Externe Modellanbieter sind nicht verbunden.
Die technische Grenze ist gefallen.
Die Berufspflichten sind unverändert. Verschwiegenheit und Endkontrolle binden die Kanzlei, nicht den Anbieter. Das gilt nach § 9 RAO, § 43a BRAO und Art. 13 BGFA.
Die Grenze war nicht das Berufsrecht, sondern die Hardware. Eine Appliance mit 128 GB LPDDR5X, kohärenter Unified Memory passt heute auf ein Regalbrett. Die technischen Daten sind Herstellerangaben von NVIDIA.
Jede Komponente von Kasimir ist selbst hostbar. Der gesamte Modellverkehr läuft durch genau ein auditierbares Modul. Eine Lint-Regel und ein Test erzwingen diese Grenze im Quellcode.
Daraus folgt: Die Frage ist nicht mehr, ob die Kanzlei Sprachmodelle einsetzt. Die Frage ist, in wessen Verfügungsbereich der Klartext entsteht und wo gerechnet wird.
Der Prüfsatz
Ohne Fundstelle keine Aussage.
Jede angezeigte Quelle ist eine tatsächlich abgerufene Passage aus einem indexierten Dokument, mit Dokument, Seite und Fundstelle. Eine Antwort ohne einen einzigen gültigen Anker wird nicht ausgegeben, sondern verworfen.
Der gültige Anker zählt. Der verworfene ebenso.
Kasimir zeigt die abgerufenen Passagen und entwertet einen Anker, der ins Leere weist. Bleibt kein gültiger Anker, wird die Antwort verworfen.
Ein Server, kein Rechenzentrum.
Mit 150 × 150 × 50,5 mm und 1,2 kg ist das Gerät kleiner und leichter als ein gebundener Kommentarband.
- Speicher
- 128 GB LPDDR5X, kohärenter Unified Memory
- Massenspeicher
- 4 TB NVMe, selbstverschlüsselnd
- Maße
- 150 × 150 × 50,5 mm
- Gewicht
- 1,2 kg

Lieber ohne Ihre Adresse?
Fünf Fragen zu Land, Größe, Praxisgebieten und Betriebsmodell. Sie erhalten den rechtlichen Rahmen für Ihre Konstellation, die einschlägigen Normen, die Pflichten aus dem gewählten Betriebsmodell und die Stelle, an der Kasimir nicht hilft.
Die genannten Normen sind kuratiert und mit Fundstelle hinterlegt; der Text wird aus diesen Bausteinen zusammengesetzt, nicht frei erzeugt.
Kanzlei-Check
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In welchem Land sind Sie zugelassen?
Was wir nicht behaupten.
Diese Liste steht bewusst auf der Startseite und nicht im Kleingedruckten. Die Grenzen gehören in die Prüfung vor einer Installation.
Sicherheits- und Compliance-Darstellung ansehen- Keine Halluzinationsfreiheit. Garantiert ist, dass jeder Anker auf eine echte, abgerufene Passage zeigt – nicht, dass der Fließtext daneben in jedem Fall zutrifft.
- Keine Zertifizierung. Weder ISO 27001 noch SOC 2. Die Architektur orientiert sich an Art. 28 und 32 DSGVO; ein Testat gibt es nicht.
- Keine Lieferung ab Lager. Das Gerät ist spezifiziert und jede Komponente selbst hostbar; die erste Installation in einem Kanzleinetz wird als Projekt geliefert, nicht als Katalogbestellung.
- Keine Zeitersparnis in Prozent. Solche Zahlen kursieren, sind aber für Ihre Kanzlei nicht belegt.
- Keine Anbindung an ein bestehendes Identitätssystem. SSO bieten wir derzeit nicht.
Weitere Grenzen gelten unverändert: keine Texterkennung für Scans, kein automatischer RIS-Abgleich, kein Outlook- oder Word-Plugin, kein Mandantenportal, keine Fristenberechnung, keine Term-Sheet- oder automatisierte AVV-Prüfung und keine Dokumentenerstellung in der datenschutzkonformen Konfiguration. Unterstützt werden PDF mit Textebene, DOCX, DOC, TXT, MD und einfaches HTML. Kasimir veröffentlicht keine Genauigkeitsquote und keine Zusage zu Sekundenantworten.
Erstgespräch
Wir gehen das Gerät und den Betrieb für Ihre Kanzlei durch.
Wir klären Hardware, Stellplatz, Netz, Aktenbestand und die Fragen Ihrer IT-Abteilung.
Kasimir ersetzt keine anwaltliche Prüfung.