Betriebsmodelle
Die drei Betriebsmodelle
| (a) On-Premises im Kanzleinetz | (b) Private Cloud, dedizierter EU-Server | (c) Managed durch ChangeMy.AI | |
|---|---|---|---|
| Wo liegen die Daten | Auf Ihrer Hardware, in Ihren Räumen, in Ihrem Netz | Auf einer ausschließlich für Ihre Kanzlei aufgesetzten virtuellen Instanz in der EU (Hetzner, Deutschland); dedizierte Hardware auf Wunsch | Auf einem ausschließlich für Ihre Kanzlei betriebenen Server im EU-Rechenzentrum, Vertragspartner ist ChangeMy.AI |
| Wer hat Zugriff | Ihre Administratoren. ChangeMy.AI nur, wenn Sie einen Fernwartungszugang öffnen — zeitlich begrenzt und protokolliert | Ihre Administratoren und ChangeMy.AI als Auftragsverarbeiter. Der Hoster hat physischen Zugriff auf die Hardware | ChangeMy.AI als Auftragsverarbeiter; Sie erhalten Administratorrechte in der Anwendung. Der Hoster hat physischen Zugriff auf die Hardware |
| Betriebsaufwand für Sie | Hoch. Hardware, Betriebssystem, Backups, Netzwerk und Wiederanlauf liegen bei Ihnen oder Ihrem Systemhaus. Wartung leisten wir vertraglich zu | Gering. Wir betreiben die Anwendung, Sie halten den Vertrag mit dem Hoster oder wir, je nach Vereinbarung | Sehr gering. Sie melden sich an und arbeiten |
| Für wen geeignet | Kanzleien mit eigener IT oder festem Systemhaus, mit Mandaten, bei denen jede Auslagerung begründungspflichtig ist — Strafverteidigung, Compliance-Untersuchungen, M&A unter NDA | Kanzleien, die keine Serverhardware anschaffen wollen, aber eine dedizierte, nachweisbar getrennte Installation brauchen. Der häufigste Einstieg | Kleine Einheiten ohne IT-Ressourcen, Pilotphasen, Kanzleien, die zunächst ohne Investition testen wollen |
| Was die Installation verlässt | Nichts, wenn die Modelle lokal laufen. Läuft die Generierung über einen externen Endpunkt, siehe Spalte (b) | Der Prompt an das Sprachmodell — vor dem Versand PII-redigiert — und der Text jedes Dokuments an den Einbettungsdienst, dort nicht redigiert. Beides in die EU (Scaleway, Paris) | Wie (b) |
| Drittlandtransfer | Keiner | Keiner. Hetzner und Scaleway sind in der EU ansässig und verarbeiten in der EU | Keiner |
| Verfügbarkeit | Projektinstallation, heute keine Referenz im Produktivbetrieb | Verfügbar | Verfügbar |
Der Unterschied zwischen (a) und den beiden anderen Varianten ist nicht Sicherheit gegen Unsicherheit. Er ist Begründungsaufwand: Bei (b) und (c) müssen Sie eine Auslagerung berufsrechtlich und datenschutzrechtlich rechtfertigen. Bei (a) gibt es nichts zu rechtfertigen, weil niemandem etwas offenbart wird — abgesehen von der Fernwartung, siehe unten.
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