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Kasimir

Betriebsmodelle

Die drei Betriebsmodelle

(a) On-Premises im Kanzleinetz (b) Private Cloud, dedizierter EU-Server (c) Managed durch ChangeMy.AI
Wo liegen die Daten Auf Ihrer Hardware, in Ihren Räumen, in Ihrem Netz Auf einer ausschließlich für Ihre Kanzlei aufgesetzten virtuellen Instanz in der EU (Hetzner, Deutschland); dedizierte Hardware auf Wunsch Auf einem ausschließlich für Ihre Kanzlei betriebenen Server im EU-Rechenzentrum, Vertragspartner ist ChangeMy.AI
Wer hat Zugriff Ihre Administratoren. ChangeMy.AI nur, wenn Sie einen Fernwartungszugang öffnen — zeitlich begrenzt und protokolliert Ihre Administratoren und ChangeMy.AI als Auftragsverarbeiter. Der Hoster hat physischen Zugriff auf die Hardware ChangeMy.AI als Auftragsverarbeiter; Sie erhalten Administratorrechte in der Anwendung. Der Hoster hat physischen Zugriff auf die Hardware
Betriebsaufwand für Sie Hoch. Hardware, Betriebssystem, Backups, Netzwerk und Wiederanlauf liegen bei Ihnen oder Ihrem Systemhaus. Wartung leisten wir vertraglich zu Gering. Wir betreiben die Anwendung, Sie halten den Vertrag mit dem Hoster oder wir, je nach Vereinbarung Sehr gering. Sie melden sich an und arbeiten
Für wen geeignet Kanzleien mit eigener IT oder festem Systemhaus, mit Mandaten, bei denen jede Auslagerung begründungspflichtig ist — Strafverteidigung, Compliance-Untersuchungen, M&A unter NDA Kanzleien, die keine Serverhardware anschaffen wollen, aber eine dedizierte, nachweisbar getrennte Installation brauchen. Der häufigste Einstieg Kleine Einheiten ohne IT-Ressourcen, Pilotphasen, Kanzleien, die zunächst ohne Investition testen wollen
Was die Installation verlässt Nichts, wenn die Modelle lokal laufen. Läuft die Generierung über einen externen Endpunkt, siehe Spalte (b) Der Prompt an das Sprachmodell — vor dem Versand PII-redigiert — und der Text jedes Dokuments an den Einbettungsdienst, dort nicht redigiert. Beides in die EU (Scaleway, Paris) Wie (b)
Drittlandtransfer Keiner Keiner. Hetzner und Scaleway sind in der EU ansässig und verarbeiten in der EU Keiner
Verfügbarkeit Projektinstallation, heute keine Referenz im Produktivbetrieb Verfügbar Verfügbar

Der Unterschied zwischen (a) und den beiden anderen Varianten ist nicht Sicherheit gegen Unsicherheit. Er ist Begründungsaufwand: Bei (b) und (c) müssen Sie eine Auslagerung berufsrechtlich und datenschutzrechtlich rechtfertigen. Bei (a) gibt es nichts zu rechtfertigen, weil niemandem etwas offenbart wird — abgesehen von der Fernwartung, siehe unten.

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Kasimir ersetzt keine anwaltliche Prüfung.

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