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Kasimir

Betriebsmodelle

Vertragsende und Insolvenz des Anbieters

Diese Frage stellt jede Kanzlei ab etwa zwanzig Berufsträgern, und sie ist berechtigt. Wir sind ein junges Unternehmen.

Die Software steht unter der AGPL-3.0. Die Kanzlei erhält den Quellcode der bei ihr installierten Fassung. Ein öffentliches Repository gibt es nicht; proprietär ist die Software ebenfalls nicht.

Bei Variante (a) endet mit dem Vertrag die Wartung, nicht der Betrieb. Anwendung und Modellgewichte liegen auf Ihrer Hardware und laufen ohne uns weiter. Sie verlieren Support und Aktualisierungen, nicht Ihr System und nicht Ihre Daten. Das ist der strukturelle Unterschied zu Software as a Service, bei der die Insolvenz des Anbieters den Dienst beendet und eine Quellcodehinterlegung ohne Betriebsumgebung wenig hilft.

Bei (b) und (c) hängt der Betrieb an Verträgen mit Hoster und Modellanbieter. Deshalb regeln wir hier zusätzlich: Übergabe der Installation an Sie oder an ein von Ihnen benanntes Systemhaus, Fortführung des Hostervertrags auf Ihren Namen und ein dokumentiertes Zeitfenster für den Übergang.

Datenexport ist kein Sonderformat. Ihre Originaldateien liegen unverändert im Objektspeicher, so wie Sie sie hochgeladen haben. Metadaten, Akten und Chatverläufe liegen in einer PostgreSQL-Datenbank und sind als Standard-Dump lesbar, auch ohne Kasimir. Es gibt kein proprietäres Archivformat, aus dem Sie Ihre Akten erst befreien müssten.

Diese Punkte gehören in den Vertrag und nicht auf eine Website: ein dauerhaftes Nutzungsrecht an der installierten Fassung, Quellcodehinterlegung mit definierten Auslösern — Insolvenz, Einstellung der Wartung, Betriebsaufgabe — und die Zusage der Datenrückgabe nach Art 28 Abs 3 lit g. Wir legen sie im Deep-Dive offen und vor Vertragsschluss vor.

Kasimir ersetzt keine anwaltliche Prüfung.

Erstgespräch · 30 Minuten

Offene Fragen? Dreißig Minuten genügen.

Wir gehen die Verarbeitungsorte durch und zeigen die Recherche an einem Fall aus Ihrem Rechtsgebiet.

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