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Kasimir

Plattform

Gesetzeskorpus

Kuratiert, nicht gecrawlt. Ein Administrator lädt Normtexte je Jurisdiktion in die Gesetzesbibliothek. Die Verwaltungsoberfläche zeigt je Dokument die Zahl der indexierten Passagen, sodass sichtbar ist, was tatsächlich durchsuchbar wurde. Der Gesetzeskorpus steht allen Nutzerinnen und Nutzern der Installation zur Verfügung, unabhängig vom Mandat.

Jurisdiktionen sind frei anlegbar — AT, DE, CH, EU oder eine eigene Ordnung. Zwei Einschränkungen dazu offen benannt: die strukturierte Zitaterkennung ist heute auf österreichische und unionsrechtliche Formen ausgelegt. Deutsche und schweizerische Normtexte lassen sich aufnehmen, indexieren und finden; ihre Zitierweisen (etwa BGH-Aktenzeichen oder SR-Nummern) sind als eigene Erkennungsmuster jedoch nicht hinterlegt. Und die Antwortsprache ist in jedem Fall Deutsch.

Zitierformate, die strukturiert erkannt werden:

Form Beispiel
Norm mit Absatz, Ziffer, Litera § 5 Abs. 1 Z 3 lit. a GmbHG
Unionsrecht Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO
OGH, OLG, LG, HG, BG OGH 18.10.2023, 6 Ob 137/23x
VwGH VwGH Ra 2022/04/0123
VfGH VfGH G 12/2024
EuGH und EuG EuGH C-311/18
Bundesgesetzblatt BGBl. I Nr. 12/2024
ECLI ECLI:AT:OGH0002:2023:0060OB00137.23X.1018.000
RIS-ELI-Adresse https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/I/2024/12

Diese Erkennung ist regelbasiert, nicht modellbasiert. Kein Sprachmodell ist daran beteiligt. Passt kein Muster, entsteht kein Eintrag — eine erfundene Fundstelle kann auf diesem Weg nicht entstehen.

Aktualisierung: manuell. Es gibt keinen RIS-Abgleich, keinen Feed und keinen Zeitplan. Neue oder novellierte Fassungen werden hochgeladen, alte werden entfernt. Der Rhythmus wird bei der Einrichtung mit der Kanzlei festgelegt.

Und der wichtige Punkt dazu: Kasimir prüft die Geltung nicht. Es gibt keine Inkrafttretens- oder Außerkrafttretensprüfung und keine Versionsbindung. Kasimir antwortet aus der Fassung, die in Ihrem Korpus liegt.

Das ist kein theoretisches Risiko. § 6 Abs 1 GmbHG verlangte bis 31.12.2023 ein Mindeststammkapital von 35.000 Euro; seit dem Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz 2023 sind es 10.000 Euro. Liegt die alte Fassung im Korpus, zitiert Kasimir sie — sauber verankert und trotzdem überholt. Genau deshalb ist der Anker anklickbar: die Fassungspflege bleibt Aufgabe der Kanzlei, der Anker macht sie in einem Klick überprüfbar.

[Quelle: https://www.ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10001720&Paragraf=6, Stand: 25.07.2026]


Kasimir ersetzt keine anwaltliche Prüfung.

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