Plattform
Mandatsverwaltung
Ein Raum je Mandat. Dokumente, Chats und Auswertungen hängen an einem Mandat. Es gibt keinen kanzleiweiten Dokumententopf, in den alles fällt.
Zugriff namentlich, nicht pauschal. Zugriff hat, wer das Mandat angelegt hat, sowie die Personen, die namentlich über ihre E-Mail-Adresse freigegeben wurden. Eine Freigabe gilt für dieses eine Mandat.
Die Trennung wirkt in der Suche, nicht danach. Aus der Zugriffsprüfung entsteht ein Mandatsfilter, der in jede der drei Suchmaschinen hineingereicht wird. Passagen aus einem Mandat, für das keine Freigabe besteht, kommen nicht in die Trefferliste, nicht in die Neubewertung und nicht in den Kontext des Sprachmodells. Die Prüfung erfolgt in der Anwendungsschicht, bevor die Anfrage die Suche erreicht.
Aktenzahl und Referenz. Jedem Mandat lässt sich eine frei wählbare Referenznummer zuordnen. Sie erscheint neben dem Mandatsnamen und ist im Mandatsverzeichnis durchsuchbar. Kasimir vergibt sie nicht selbst und liest sie nicht aus Ihrer Kanzleisoftware aus — Ihre Aktenzahlensystematik tragen Sie ein oder wir bilden sie bei der Einrichtung ab. Eine Schnittstelle zu Kanzleisoftware ist nicht Bestandteil der Standardauslieferung.
Aktenzahlen im Dokument sind davon zu unterscheiden: Aktenzahlen des OGH, VwGH, VfGH und EuGH erkennt Kasimir in Ihren Dokumenten strukturiert — siehe den nächsten Abschnitt.
Protokoll. Privilegierte Vorgänge werden in ein Protokoll geschrieben, das durch einen Datenbanktrigger gegen nachträgliche Änderung und Löschung gesichert ist. Vollständige Manipulationssicherheit gegen einen Datenbankadministrator lässt sich damit nicht behaupten und wird hier nicht behauptet.
Kasimir ersetzt keine anwaltliche Prüfung.
Offene Fragen? Dreißig Minuten genügen.
Wir gehen die Verarbeitungsorte durch und zeigen die Recherche an einem Fall aus Ihrem Rechtsgebiet.