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Frage: Wie hoch ist das Mindeststammkapital einer GmbH, und gilt dasselbe für die Flexible Kapitalgesellschaft?
Antwort:
Das Stammkapital einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung muss mindestens 10.000 Euro erreichen; die Stammeinlage jedes Gesellschafters muss mindestens 70 Euro betragen (§ 6 Abs 1 GmbHG) [S1].
Auf die Flexible Kapitalgesellschaft sind die für Gesellschaften mit beschränkter Haftung geltenden Bestimmungen anzuwenden, soweit das FlexKapGG keine abweichende Regelung trifft (§ 1 Abs 2 FlexKapGG) [S2]. Das Mindeststammkapital von 10.000 Euro gilt daher auch für die FlexKapG [S1, S2].
Abweichend von § 6 GmbHG beträgt die Mindeststammeinlage je Gesellschafter bei der FlexKapG jedoch 1 Euro (§ 3 Abs 1 FlexKapGG) [S3].
Zur Höhe der bei der Anmeldung einzuzahlenden Beträge ist aus den Quellen nichts ersichtlich.
— Vorbehaltlich anwaltlicher Prüfung.
Quellen:
| Anker | Dokument | Fundstelle |
|---|---|---|
| S1 | GmbH-Gesetz | § 6 Abs 1 — Stammkapital und Stammeinlagen |
| S2 | Flexible-Kapitalgesellschafts-Gesetz | § 1 Abs 2 |
| S3 | Flexible-Kapitalgesellschafts-Gesetz | § 3 Abs 1 — Stammeinlagen |
Prüfvermerk: Geprüft — 3 von 3 Aussagen durch die zitierte Passage gedeckt.
[Quelle: https://www.ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10001720&Paragraf=6, Stand: 25.07.2026] [Quelle: https://www.ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20012473&Paragraf=3, Stand: 25.07.2026]
Vier Dinge, die dieses Beispiel zeigt
- Der Anker steht hinter dem Satz, nicht im Zitat.
§ 6 Abs 1 GmbHG [S1]— die Fundstelle ist Fließtext,[S1]ist die Belegkennung. - Zusammengesetzte Schlüsse tragen mehrere Anker. Dass 10.000 Euro auch für die FlexKapG gelten, folgt aus zwei Passagen. Beide werden genannt.
- Die Lücke wird benannt, nicht gefüllt. Zur Einzahlung liegt keine Passage vor, also steht dort ein Hinweis und keine plausible Vermutung.
- Der Vorbehalt ist Teil der Antwort, nicht ein Kleingedrucktes am Seitenende.
Kasimir ersetzt keine anwaltliche Prüfung.
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