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Frage: Wie hoch ist das Mindeststammkapital einer GmbH, und gilt dasselbe für die Flexible Kapitalgesellschaft?

Antwort:

Das Stammkapital einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung muss mindestens 10.000 Euro erreichen; die Stammeinlage jedes Gesellschafters muss mindestens 70 Euro betragen (§ 6 Abs 1 GmbHG) [S1].

Auf die Flexible Kapitalgesellschaft sind die für Gesellschaften mit beschränkter Haftung geltenden Bestimmungen anzuwenden, soweit das FlexKapGG keine abweichende Regelung trifft (§ 1 Abs 2 FlexKapGG) [S2]. Das Mindeststammkapital von 10.000 Euro gilt daher auch für die FlexKapG [S1, S2].

Abweichend von § 6 GmbHG beträgt die Mindeststammeinlage je Gesellschafter bei der FlexKapG jedoch 1 Euro (§ 3 Abs 1 FlexKapGG) [S3].

Zur Höhe der bei der Anmeldung einzuzahlenden Beträge ist aus den Quellen nichts ersichtlich.

— Vorbehaltlich anwaltlicher Prüfung.

Quellen:

Anker Dokument Fundstelle
S1 GmbH-Gesetz § 6 Abs 1 — Stammkapital und Stammeinlagen
S2 Flexible-Kapitalgesellschafts-Gesetz § 1 Abs 2
S3 Flexible-Kapitalgesellschafts-Gesetz § 3 Abs 1 — Stammeinlagen

Prüfvermerk: Geprüft — 3 von 3 Aussagen durch die zitierte Passage gedeckt.

[Quelle: https://www.ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10001720&Paragraf=6, Stand: 25.07.2026] [Quelle: https://www.ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20012473&Paragraf=3, Stand: 25.07.2026]

Vier Dinge, die dieses Beispiel zeigt

  1. Der Anker steht hinter dem Satz, nicht im Zitat. § 6 Abs 1 GmbHG [S1] — die Fundstelle ist Fließtext, [S1] ist die Belegkennung.
  2. Zusammengesetzte Schlüsse tragen mehrere Anker. Dass 10.000 Euro auch für die FlexKapG gelten, folgt aus zwei Passagen. Beide werden genannt.
  3. Die Lücke wird benannt, nicht gefüllt. Zur Einzahlung liegt keine Passage vor, also steht dort ein Hinweis und keine plausible Vermutung.
  4. Der Vorbehalt ist Teil der Antwort, nicht ein Kleingedrucktes am Seitenende.

Kasimir ersetzt keine anwaltliche Prüfung.

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