Zum Inhalt springen
Kasimir

Sicherheit und Compliance

5. Audit und Nachvollziehbarkeit

5.1 Was protokolliert wird

Ereignisse werden in eine eigene Audit-Tabelle geschrieben. Jeder Eintrag enthält:

  • Zeitstempel
  • Nutzerkennung
  • Aktion (etwa Dokument-Upload, Abfrage, Modellwechsel)
  • betroffener Objekttyp und dessen Kennung
  • Mandatsbezug
  • strukturierte Detailangaben
  • Trace-Kennung zur Verknüpfung mit den Betriebsprotokollen

Erfasst sind heute insbesondere Dokumenten-Uploads und deren Verarbeitungsstatus, Abfrageereignisse, der Wechsel des aktiven Chat- oder Embedding-Modells sowie Lebenszyklusereignisse der Infrastruktur.

5.2 Anfügend, nicht änderbar

Ein Datenbank-Trigger bricht jeden UPDATE- und DELETE-Versuch auf der Audit-Tabelle mit einem Fehler ab. Die Anwendung kann die Historie also auch dann nicht verändern, wenn sie es versuchte.

5.3 Die Grenzen, ausdrücklich

  • Der Trigger ist keine Manipulationssicherheit. Er schützt gegen die Anwendung und gegen versehentliches SQL. Er schützt nicht gegen einen Datenbank-Superuser oder den Eigentümer des Schemas. Ein Entzug der Schreibrechte samt gesondertem Archivierungskonto ist vorgesehen und noch nicht umgesetzt.
  • Audit-Schreibvorgänge sind bewusst nicht blockierend. Scheitert das Schreiben, wird die Anfrage trotzdem beantwortet und der Fehler protokolliert; das System zählt aufeinanderfolgende und gesamte Fehlversuche und stellt diesen Zähler zur Überwachung bereit. Der Vorteil ist, dass ein Datenbankproblem den Kanzleibetrieb nicht anhält. Der Preis ist, dass der Audit-Pfad theoretisch Lücken haben kann. Diesen Zähler sollte Ihre Überwachung auswerten.
  • Nicht jede Aktion erzeugt heute einen Eintrag. Der Umfang wächst; wir behaupten keine lückenlose Protokollierung.

Kasimir ersetzt keine anwaltliche Prüfung.

Nächster Schritt

Der Server kann in Ihrem Haus stehen.

Wir klären Hardware, Stellplatz, Netz, Aktenbestand und das Betriebsmodell für Ihre Kanzlei.